Ministerium stimmt Übertragung auf Lippeverband zu!

Abwasserbeseitigung in Nordkirchen aus einer Hand

Nordkirchens Bürgermeister Dietmar Bergmann (li.) und Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender des Lippeverbandes. (Foto: EGLV)

Nordkirchen. Zustimmung auf allen Ebenen! Diese frohe Botschaft konnte der Lippeverband noch im vergangenen Jahr Richtung Gemeinde Nordkirchen vermelden. „Das Umweltministerium hat der Übertragung…

Nordkirchen. Zustimmung auf allen Ebenen! Diese frohe Botschaft konnte der Lippeverband noch im vergangenen Jahr Richtung Gemeinde Nordkirchen vermelden. „Das Umweltministerium hat der Übertragung der Aufgaben der Abwassersammlung und -ableitung auf den Lippeverband zugestimmt. Somit konnten wir am 1. Januar die Arbeit aufnehmen“, freute sich Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender des Lippeverbandes. Gemeinsam mit Bürgermeister Dietmar Bergmann unterzeichnete er gestern am 9. Januar die Dokumentation der Aufgabenübertragung hinsichtlich der bislang kommunalen Abwasserbeseitigung von der Gemeinde Nordkirchen auf den Lippeverband und warf einen symbolischen Blick in das Nordkirchener Kanalnetz.

Unter den Kanaldeckeln warten jedoch keine Überraschungen auf den Wasserverband. „Wir haben die Übertragung der Abwasserbeseitigung Hand in Hand mit unserem Gemeinderat und externen Fachleuten unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger lange vorbereitet. Dazu gehörte auch eine detaillierte Auflistung der wasserwirtschaftlichen Anlagen inklusive ihres Zustands“, erläutert Dietmar Bergmann. Auf dieser Grundlage wird der Lippeverband nun zukünftig das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), in dem der Gemeinderat die geplanten Investitionen und Maßnahmen rund um das Kanalnetz festlegt, für Nordkirchen umsetzen.

Vertrauen ist wichtiges Argument

Zum Kanalsystem zählen in Nordkirchen 81 Kilometer Kanäle, 16 Kilometer Druckrohrleitungen, 31 Pumpwerke und 24 verschiedene Regenwasserbehandlungsanlagen wie Regenrückhalte- oder Überlaufbecken. Die Kläranlage in Nordkirchen bewirtschaftet der Lippeverband schon seit Mitte der 1980er-Jahre. „Auch diese langjährige gute Zusammenarbeit mit dem Lippeverband war für uns als Gemeinde ein wichtiges Argument. Wir konnten die gesamte Abwasserbeseitigung auf einen Partner unseres Vertrauens übertragen und als Kommune dennoch alle Handlungsfreiheiten behalten“, betonte Dietmar Bergmann.

Mitarbeiter des Lippeverbands in Nordkirchen vor Ort

Dieser enge Draht wird in Zukunft noch fester – da sind sich die Partner sicher. „Dennis Brüninghoff ist als unser Mitarbeiter seit Januar ausschließlich für Nordkirchen zuständig“, so Uli Paetzel. Tatkräftige Unterstützung erfährt Dennis Brüninghoff, der als Kollege von Heinz-Josef Tepper seinen Arbeitsplatz zukünftig ebenfalls auf der Kläranlage hat, von Ralf Wallach, der als Betriebsingenieur übergeordnete Aufgaben für Nordkirchen wahrnimmt. „Sollten Bürgerinnen und Bürger in Nordkirchen ein Problem mit dem öffentlichen Kanalnetz feststellen, dann können sie sich jederzeit unter einer Notfallnummer an den Lippeverband wenden – wir sind rund um die Uhr erreichbar“, machte Uli Paetzel deutlich. Die Nummer 02041 7680 ist auch online auf der Homepage der Gemeinde und des Lippeverbandes zu finden und wurde außerdem mit weiteren Informationen in Form einer Karte an alle Nordkirchener Haushalte verteilt.

Kanalarbeiten für neues Baugebiet

Für die Zukunft vereinbart sind neben der Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Einrichtungen auch Investitionen zur Sanierung und Erweiterung des Netzes. In der ersten Jahreshälfte erfolgt der vorbereitende Kanalbau für das Baugebiet Große Feld III. Planungen zur Verlängerung der Druckrohrleitung beginnen ebenfalls voraussichtlich in diesem Jahr. „Die ersten Maßnahmen verdeutlichen, dass wir als Lippeverband Abwasserbeseitigung aus einer Hand umsetzen wollen und so zukünftig alle Maßnahmen rund um Abwasserbeseitigung als Gesamtheit verstehen und umsetzen.“

Hintergrund

BÜZ – Die Nummer für den Notfall
(Betriebsüberwachungszentrale rund um die Uhr erreichbar)
Telefon: 02041 7680
E-Mail: buez.bot@eglv.de

Beschlussschritte der Aufgabenübertragung

Zunächst beschließt der städtische Rat, dass die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Verband übertragen werden soll (§ 52 Abs. 2 LWG). Der Verband (Lippeverband) muss dieser – vom kommunalen Rat beschlossenen Aufgabenübertragung – durch die Verbandsversammlung zustimmen. Das Umweltministerium genehmigt dann die Aufgabenübertragung.

Weitere Fragen und Antworten finden Interessierte unter: http://www.eglv.de/wasserportal/aktuelles/kanalnetz-faq/