Korruptionsprävention

Emschergenossenschaft und Lippeverband sind dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichem Umgang mit den Beiträgen ihrer Mitglieder verpflichtet. Bei Emschergenossenschaft und Lippeverband hat die Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert und ist fest in den Arbeitsabläufen verankert.

Wir gehen mit dem Thema offen und beispielhaft um, denn als öffentlich-rechtliches Unternehmen tragen wir eine besondere Verantwortung. Die Aufdeckung von Korruptionsfällen in anderen Unternehmen zeigt, dass mit korruptem und unternehmensschädigendem Verhalten Einzelner immer gerechnet werden muss. Zudem belegen aktuelle Studien, dass insbesondere Korruption häufiger durch interne und externe Hinweise als durch unternehmensinterne Kontrollen aufgedeckt wird.

Mit der Einführung des Hinweisgebersystems Ombudsmann intensivieren Emschergenossenschaft und Lippeverband ihre Maßnahmen auch hinsichtlich der Empfehlung des Corporate Governance Kodex (Ziff. 4.1.3), wonach ein Prozess zu gewährleisten ist, der es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Dritten gleichermaßen ermöglicht, unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Emschergenossenschaft und Lippeverband haben als externe Ombudspersonen Herrn Dr. Buchert und Frau Dr. Jacob von der Kanzlei Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbH, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main, berufen. An sie können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner bzw. Geschäftspartnerinnen oder Dritte wenden, wenn sie einen vertraulichen Hinweis auf Verdachtsfälle von Korruption, Betrug, Untreue oder andere schwere Unregelmäßigkeiten i. S. d. § 2 HinSchG geben wollen. Die Kanzlei Buchert Jacob Partner fungiert im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes als interne Meldestelle von EGLV.

Herr Dr. Buchert und Frau Dr. Jacob sind wie folgt erreichbar:

Tel.:        069-710 33 33 0 oder 06105-921355 (Direktkontakt)
Fax:        069-71034444
E-Mail:    kanzlei@dr-buchert.de

Die Ombudspersonen werden jeden Hinweis vertraulich entgegennehmen. Herr Dr. Buchert und Frau Dr. Jacob unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und haben ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Die Identität eines Hinweisgebers wird ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht preisgeben. Die Inanspruchnahme der Ombudspersonen ist für Hinweisgeber kostenlos. Weitere Informationen für Hinweisgeber finden sich auf der Homepage www.dr-buchert.de.

Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, sich mit Hinweisen oder Bedenken an eine der Vertrauenspersonen für Korruptionsfragen zu wenden:

Frank Kamp

Kronprinzenstraße 24
45128 Essen

Sven Schubert

Kronprinzenstraße 24
45128 Essen

Dr. Simone Timmerhaus

Kronprinzenstraße 24
45128 Essen

Gemäß § 16 i.V.m § 1 Abs. 1 Nr. 4 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen die Mitglieder der Organe der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gegenüber dem Leiter/der Leiterin der Einrichtung u.a. schriftlich Auskunft erteilen über Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und/oder in Organen öffentlich/rechtlicher und privat/rechtlicher Form.