Emscher-Zuflüsse in Bottrop werden immer grüner

Renaturierungen an Boye und Liesenfeldbach schreiten voran

Bottrop. Nach knapp drei Jahren Bauzeit hat die Emschergenossenschaft die ökologische Verbesserung des Teilabschnittes der Boye nördlich der Autobahn 2 und den Bahngleisen östlich der Beisenstraße abgeschlossen. Der nächste Teilabschnitt von der B224 bis zum Pumpwerk in der Welheimer Mark wird voraussichtlich bis Anfang 2023 renaturiert sein. Auch am Liesenfeldbach erfolgte nach Fertigstellung des Abwasserkanals mittlerweile der naturnahe Gewässerumbau.

Im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme der Boye im Teilbereich zwischen A2 und den Bahngleisen östlich der Beisenstraße wurden zirka 120.000 Tonnen Boden ausgehoben. Weiterhin wurden drei Sohlgleiten eingesetzt, um über eine Anpassung der Höhenunterschiede die Durchlässigkeit des Gewässers für Fische zu verbessern. Im Zuge der Arbeiten wurden zusätzlich 3,4 Kilometer Betriebs-, Rad- und Fußwege neu gebaut. Der neu angelegte Fuß- und Radweg entlang der Boye vom Stenkhoffbad bis zur Beisenstraße kann auch schon genutzt werden. Ein weiterer Abschnitt der Boye, von der B224 bis zum Pumpwerk der Emschergenossenschaft in der Welheimer Mark, renaturiert die Emschergenossenschaft bis voraussichtlich Anfang 2023.

Am Liesenfeldbach, einem weiteren Emscher-Zulauf in Bottrop, wurde die naturnahe Umgestaltung bereits abgeschlossen. Der Fuß- und Radweg zwischen dem Ostfriedhof und der Straße „Im Boytal“ ist ebenso schon freigegeben. 

Die Emschergenossenschaft
Die Emschergenossenschaft ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen. Sie wurde 1899 als erste Organisation dieser Art in Deutschland gegründet und kümmert sich seitdem unter anderem um die Unterhaltung der Emscher, um die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie um den Hochwasserschutz. Seit 1992 plant und setzt die Emschergenossenschaft in enger Abstimmung mit den Emscher-Kommunen das Generationenprojekt Emscher-Umbau um, in das über einen Zeitraum von rund 30 Jahren knapp 5,5 Milliarden Euro investiert werden. www.eglv.de