Das LIFE-Projekt LippeAue

Im Bereich der östlichen Lippeaue vom Kreis Soest über den Kreis Warendorf bis nach Hamm befindet sich ein ökologisch hochgradig schützenswertes Gebiet. Die Lippe und ihre Aue zeichnen sich hier durch ein vielfältiges Lebensraummosaik aus: Mäanderschlingen, strömungsberuhigten Bereichen mit dichten Teichrosenbeständen, Altarmen, Teichen, kleinen Bächen, Röhrichten und Grünland.

Schützenswerte ökologische Vielfalt

Die „Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm“ ist daher als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) besonders geschützt. Sie ist Bestandteil des von den EU-Mitgliedsstaaten geschaffenen europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, das FFH-Gebiete und Vogelschutz-Gebiete umfasst. Diese Gebiete werden für europaweit bedeutende Lebensräume, Pflanzen und Tiere ausgewiesen, rechtliche Grundlage sind die FFH-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie.

Ein erfolgreicher Schutz und die Erhaltung der besonderen Landschaftsräume mit ihrer einzigartigen biologischen Vielfalt sind nur möglich, wenn über die politischen Grenzen hinaus gehandelt wird – und auch unterstützt wird. Ein koordiniertes staatenübergreifendes Handeln für die Natura 2000-Gebiete wird über das LIFE-Natur Förderinstrument der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, gewährleistet.

Enge Verflechtung von Fluss und Aue

Im Life-Projekt Lippeaue, das von den Projektpartner Stadt Hamm, LIPPEVERBAND, Kreis Warendorf und ABU Soest durchgeführt wird, sind verschiedenste Maßnahmen geplant, um den Schutz und die Entwicklung einer mannigfaltigen Tier- und Pflanzenwelt zu ermöglichen und die Ziele des Projektes umzusetzen. Ganz wesentlich ist hierbei, wieder eine enge Verflechtung zwischen Fluss und Aue zu erreichen. Vielfältige Initialmaßnahmen geben der Natur eine Starthilfe, den Rest macht sie dann ganz alleine!


Die Maßnahmen im Überblick:

  • Entfesselung der verbauten Ufer durch Entfernung der eingebrachten Steine
  • Abtragung künstlicher Verwallungen am Lippeufer
  • Schaffung von Wandermöglichkeiten für Wassertiere durch ein Umgehungsgerinne
  • Verlängerung der künstlich begradigten und verkürzten Lippe durch eine Flussschlinge
  • Naturnahe Umgestaltung von kleinen Fließgewässern an der Lippe
  • Schaffung von auentypischen Biotopelementen mit Teichen, Flachgewässern (Blänken), einem altarmähnlichen Teich, vielen Kleingewässern und Dünen
  • Extensive und halbextensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden (Grünland)
  • Teilweise Wiedervernässung des Grünlandes durch das Entfernen von Drainagen und das Schließen von Entwässerungsgräben
  • Umwandlung von Acker zu Grünland
  • Pflanzung von Auwald
  • Breit angelegtes Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen, Exkursionen, Fachtagungen oder Veranstaltungen


LIFE-Natur – hoher europäischer Unterstützungsstatus

LIFE steht hier für L`Instrument Financier de l`Environment, also Umweltfinanzförderprogramm. Das LIFE-Projekt Lippeaue, das den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten im FFH-Gebiet  „Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm“ zum Ziel hat, wird zu 50 Prozent (2,75 Mio. Euro) durch LIFE-Natur finanziert. Auch für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Lippeaue eine ganz besondere Bedeutung. So beteiligt sich das Land über das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit 40 Prozent der benötigten Mittel (2,2 Mio. Euro) an der erfolgreichen Durchführung des LIFE-Projektes Lippeaue. Die verbleibenden 10 Prozent der Mittel werden von den Projektpartnern aufgebracht.

Mehr zum Thema

Projekt Lippeaue - interkommunales Projekt für lebendige Vielfalt in der Aue

Für die erfolgreiche Umsetzung des LIFE-Projektes Lippeaue haben sich mehrere Projektpartner zusammengeschlossen. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Aktivitäten, zum Stand der Maßnahmen, zu den unterschiedlichen Lebensräumen und mehr finden Sie auf der Seite der Projektgruppe.

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Aktueller Film zum Life-Projekt
5:30 Minuten für einen guten Überblick! Im Film erhalten Sie viele Informationen zum LIFE-Projekt und Eindrücke von den umgesetzten und aktuellen Baumaßnahmen.

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Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU
Die FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Ihr Ziel: Alle für Europa typischen wildlebenden Arten und natürlichen Lebensräume sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden.

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Spiel „Auf Fotosafari in der Aue“

Manga Seika, die Expertin unserer interaktiven Spielewelt, macht einen Ausflug in die Aue. Dort möchte sie einige Tiere mit ihrem Fotohandy fotografieren. „Hilf mir, die Tiere, die sich auch unter einem Stein oder im Wasser befinden, zu finden!“

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