Hochwasserschutz

Hohe Priorität

Der Schutz vor Hochwasser ist eine zentrale Aufgabe des Flussgebietsmanagements an Emscher und Lippe und ihren Nebengewässern. Bei Hochwasser und Extremwetterlagen können die sonst so ruhigen Fliessgewässer bedrohlich ansteigen. Die Niederschlagssituation, die Dichte der Bebauung, das Heranrücken der Besiedlung in die Aue hinein bis direkt ans Ufer, die bergbaulich bedingte Absenkung großer Areale und damit verbunden die Eindeichung langer Flussabschnitte - diese Faktoren bestimmen in der Emscher-Lippe-Region maßgeblich das Hochwasserrisiko und die Überschwemmungsgefahr. Sie sind gleichzeitig Grundlage unserer Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Verminderung des Hochwasserrisikos.

Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz

Während in ländlichen Bereichen oft hinreichend Flächen entlang der Fliessgewässer für zeitweilige Überflutungen zur Verfügung stehen, sieht dies in den Städten ganz anders aus. Die meisten Fliessgewässer sind auf engem Raum kanalartig ausgebaut und mit hohen Deichen versehen. Das Wasser kann nicht ausweichen. Fällt hier mehr Regen als üblich, so steigt der Wasserstand besonders in den stark ausgebauten Fliessgewässern schnell an und kann sich zu Hochwasser entwickeln. Mit aufeinander abgestimmten technischen und organisatorischen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen sind wir auf diesen Fall vorbereitet. Regenrückhaltebecken mildern die Hochwasserspitzen ab. Deiche entlang der Fliessgewässer sichern die meist tiefer liegende Umgebung vor Überschwemmungen, Pumpwerke sorgen dafür, dass Keller nicht vollaufen und Straßen nicht überflutet werden. Kommt es doch zum Hochwasser, geben Hochwasseraktionspläne Handlungsanweisungen zur Schadensminderungen.

Hochwasserschutz europaweit einheitlich

Als Reaktion auf die extremen Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in vielen europäischen Flussgebieten hat das Europäische Parlament 2007 eine Hochwasserrichtlinie auf den Weg gebracht. Das Ziel ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.

Mehr zum Thema

EU-Hochwasserrichtlinie

Im Oktober 2007 hat das EU-Parlament die Richtlinie „über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ beschlossen. Diese Richtlinie soll bis Ende November 2009 in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Die nächsten beiden Schritte: Bis Ende 2010 sollen Gebiete mit hohem Schadenspotenzial bei Überschwemmungen benannt sein, bis 2011 soll das Hochwasserrisiko dieser Gebiete bewertet werden. Danach folgen Hochwasserrisiko-Managementpläne zur Vermeidung und Verringerung von Hochwasserfolgen.
Zur Website des BMU
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)