Zeitplan

Die EU-WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) enthält einen detaillierten Katalog von Aufgaben, die von den Mitgliedsstaaten in genau festgelegten Fristen umgesetzt werden müssen.

Bis

Aufgabe

Vorgabe

UMSETZUNGSPHASE

2000

Inkrafttreten der WRRL

Art. 25

2003

Umsetzung in nationales Recht

Art. 24

2004

Vorlage der ersten Bestandsaufnahme

Art. 5 (1)

2006

Aufstellen, Inbetriebnahme von Monitoringprogrammen

Art. 8

2007

Veröffentlichung der wichtigsten Bewirtschaftungsfragen

Art. 14 (1)

2008

Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans (Entwurf)

Art. 14 (1)

2009

Vorlage des Bewirtschaftungsplans

und des Maßnahmenprogramms

Art. 13 (6)

Art. 11 (7)

2010

Einführung der Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen

Art. 9 (1)

2012

Umsetzung der Maßnahmen

Art. 11 (7)

2013

Aktualisierung der Bestandsaufnahme

Art. 5 (2)

2015

Überprüfung der Zielerreichung

(Guter Zustand/gutes Potenzial aller Wasserkörper)

und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

Art. 13 (7)

Art. 11 (8)

1. FRISTVERLÄNGERUNG

2018 Umsetzung der Maßnahmen
Art. 11 (8)

2019

Aktualisierung der Bestandsaufnahme

Art. 5 (2)

2021

Überprüfung der Zielerreichung

(Guter Zustand/gutes Potenzial aller Wasserkörper)

und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

Art. 13 (7)

Art. 11 (8)

2. FRISTVERLÄNGERUNG

2024

Umsetzung der Maßnahmen

Art. 11 (8)

2025

Aktualisierung der Bestandsaufnahme

Art. 5 (2)

2027

Überprüfung der Zielerreichung

(Guter Zustand/gutes Potenzial aller Wasserkörper)

Art. 13 (7)

Mehr zum Thema

Flussgebietsmanagement in Europa – die EG-Wasserrahmenrichtlinie

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss ...
... es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln."
(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasser-rahmenrichtlinie, EU-WRRL)

Zur Website des BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

 

„Ein guter Zustand aller Wasserkörper bis 2015“ – der WRRL-Zeitplan
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Sie soll schnell in nationales Recht übernommen und umgesetzt werden.

Zur Website des BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit