Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten ist es, ihre Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne gemäß der WRRL zu koordinieren. Bewirtschaftungspläne fordert die WRRL dabei für alle ins Meer mündende Flussgebietssysteme – in Nordrhein-Westfalen sind das Rhein, Maas, Ems und Weser. Die Landesregierung hat Ende 2009 für ihren Anteil am Rheineinzugsgebiet den entsprechenden Beitrag zum Bewirtschaftungsplan Rhein einschließlich einer Zusammenfassung ihres Maßnahmenprogramms verabschiedet. Die Wasserverbände leisten dabei aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags einen Beitrag zum Beispiel in Form abgestimmter Flussgebietspläne.

Für Emscher und Lippe übernehmen wir diese Aufgabe. Die Entwicklung der entsprechenden Flussgebietspläne nach WRRL-Vorgaben konnte schnell erfolgen, da wir bereits lange vor Verabschiedung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein integriertes, einzugsgebietsbezogenes Flussgebietsmanagement betrieben haben. Schon im September 2002 hat die EMSCHERGENOSSENSCHAFT den Flussgebietsplan Emscher in der ersten Fassung vorgelegt, der im April 2009 fortgeschrieben wurde. 2003 hat dann der LIPPEVERBAND den ersten Flussgebietsplan für das gesamte Lippeverbandsgebiet erstellt und 2008 fortgeschrieben. Die Flussgebietspläne wurden um die Beschreibung der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Darstellung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer ergänzt. Der Flussgebietsplan Lippe behandelt das Einzugsgebiet der Lippe, soweit es Teil des Lippeverbandsgebietes ist.

Die Umsetzung der WRRL erfordert vielfältige Arbeiten von der Datensammlung über die Bewertung und die Festlegung von Zielen zur Aufstellung eines Bewirtschaftungsplans mit zugehörigem Maßnahmenprogramm bis zur Durchführung von Maßnahmen. Nach Anhang VII Wasserrahmenrichtlinie enthält der Bewirtschaftungsplan unter anderem eine allgemeine Beschreibung des Flussgebietes einschließlich des Grundwassers, eine Zusammenfassung aller signifikanten Belastungen und menschlichen Einwirkungen auf die Gewässer, eine Kartierung der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele für die Gewässer, eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse und aller Maßnahmen und Maßnahmenprogramme, eine Auflistung der zuständigen Behörden und eine Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der an der Erstellung des Bewirtschaftungsplans zu beteiligenden Öffentlichkeit.

Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm werden im Sechs-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben. Im Plan sind Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen sowie die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen regelmäßig zu dokumentieren. Der Plan wird damit zum Kontrollinstrument für die an der Flussgebietsbewirtschaftung Beteiligten und die Europäische Kommission.

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Kernziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL ist die Schaffung eines „guten Zustandes“ aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Dazu sind Bewirtschaftungspläne unabhängig von Verwaltungsgrenzen zu erstellen.
Für NRW sind das die in Meer mündende Flüsse Rhein, Maas, Ems und Weser.

Zur Website des BMU
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

 

Flussgebietspläne – Grundlagendaten für Bewirtschaftungspläne
Die Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Basis von regionalen Gewässereinzugsgebieten. Für Emscher und Lippe sind das die aktuellen Flussgebietspläne. Diese Pläne finden Sie – zum Anschauen und zum Downloaden – in unserem Serviceteil.

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