Akteure

An der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind in Deutschland zahlreiche Akteure beteiligt. So ist der Bund verpflichtet, das Wasserhaushaltsgesetz an die neuen Vorgaben der WRRL anzupassen. Darüber hinaus ist er gegenüber der EU-Kommission für die Einhaltung der gesetzten Fristen verantwortlich. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik sind darüber hinaus vor allem die Länder für die Umsetzung der WRRL zuständig. Sie passen beispielsweise die einzelnen Landeswassergesetze an, sind für den Vollzug des Gewässerschutzes verantwortlich und formulieren Vorgaben für Städte, Gemeinden und sondergesetzliche Wasserverbände wie EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND. Bei diesen Akteuren liegt die Verantwortung für die konkreten Umsetzungsmaßnahmen. Sie verfügen über die für die Umsetzung der WRRL erforderlichen Daten, aber auch über langjährige praktische Erfahrungen im nachhaltigen Umgang mit Gewässern.

Für die Bewirtschaftung der Gewässer nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland folgenden Flussgebietseinheiten zugeordnet: Donau, Maas, Rhein, Ems, Weser, Elbe, Oder, Eider, Schlei/ Trave und Warnow/ Peene.

Nordrhein-Westfalen hat dabei Anteil an den Flussgebietseinheiten Rhein, Ems, Weser und Maas, die sich zum Teil weit über das Landesgebiet hinaus erstrecken. Eine enge Kooperation mit anderen Bundesländern und teilweise auch mit anderen EU-Staaten ist daher unabdingbar und im Sinne der WRRL.

Links: Flussgebietseinheiten in Deutschland, rechts: Flussgebiete in NRW

Die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen wurde in zwölf den Bezirksregierungen zugeordneten Bearbeitungsgebiete unterteilt. Weitgehend ähnliche Strukturen ermöglichen dabei eine effiziente Aufgabenabwicklung. Die Geschäftsstelle bei der jeweiligen Bezirksregierung ist als zentrale Anlaufstelle für organisatorische Fragen, die Zusammenfassung und Weitergabe der Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie das Monitoring zuständig. Wesentliche Entscheidungen und Diskussionsprozesse finden im Kernarbeitskreis statt, in dem alle relevanten Akteure vertreten sind. Ziel ist es, offene Fragen auf möglichst kurzem Wege zu klären, Doppelarbeiten zu vermeiden und mögliche Interessenkonflikte frühzeitig zu lösen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden Foren durchgeführt, auf denen die Arbeitsweisen und wesentliche Zwischenergebnisse der Bearbeitung präsentiert und diskutiert werden. Die Ergebnisse werden an das Landesumweltministerium (MUNLV) weitergegeben, das die weitere Zusammenführung der Daten übernimmt und an der Erstellung des Bewirtschaftungsplans „Rhein“ mitwirkt.

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Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Flussgebietspläne für Emscher und Lippe
Die Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Basis von regionalen Gewässereinzugsgebieten. Grundlagen hierfür sind Flussgebietspläne. Für Emscher (2009) und Lippe (2008) liegen sie bereits vor. Sie finden diese Pläne  – zum Anschauen und zum Downloaden – in unserem Serviceteil.

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