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Angesichts des globalen Klimawandels wird ein umweltbewusster Umgang mit Rohstoffen und Energie immer wichtiger. Eine Option zur CO2-neutralen Energiegewinnung ist die Erzeugung von Biogas aus organischen Abfällen. Wir nutzen diese Technologie schon lange in unseren Klärwerken und decken einen großen Teil der dort benötigten Energie durch Faulgasgewinnung aus dem anfallenden Klärschlamm. Weit über 50 Prozent der in Kläranlagen verbrauchten elektrischen Energie und 100 Prozent der Wärmeenergie können auf diese Weise kostengünstig und umweltfreundlich in Blockheizkraftwerken erzeugt werden. Dies entlastet die Umwelt und kommt nicht zuletzt auch dem Gebührenzahler zu Gute.
Die erzeugte Menge an Faulgas lässt sich weiter steigern, wenn biogene Abfälle – beispielsweise aus Kommunen oder der Lebensmittelindustrie – gemeinsam mit dem Faulschlamm der Klärwerke vergoren werden. Diese Co-Vergärung haben wir seit 1996 intensiv untersucht und setzen sie inzwischen im großen Maßstab ein. Die Klärwerke können dabei ihren Energiebedarf vollständig selbst decken und teilweise sogar Strom in das öffentliche Netz einleiten. Viele Klärwerke haben freie Kapazitäten, um organische Abfälle mitzuvergären. Es macht Sinn, diese vorhandenen Kapazitäten zu nutzen, anstatt neue Biogasanlagen zu bauen. Zudem sind am Klärwerksstandort bereits die gesamte erforderliche Infrastruktur sowie erfahrene Mitarbeiter vorhanden. Die Praxis zeigt, dass die Co-Vergärung Entwässerungsfähigkeit und Qualität des Klärschlamms kaum beeinträchtigt und sich vor allem bei großen Klärwerken durch die erhebliche Erhöhung der Faulgasproduktion auch wirtschaftlich rechnet.
Größtes Hindernis für eine breite Einführung der Co-Vergärung war bisher das aufwändige Genehmigungsverfahren, das sowohl eine abwasser- als auch eine abfallrechtliche Zulassung umfasst. Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Co-Vergärung nun durch einen neuen Erlass erleichtert. Demnach muss keine Hygenisierung der vergorenen Klärschlamm-Abfall-Mischung mehr erfolgen, wenn sie in Verbrennungsanlagen verwertet wird. Zusätzlich ist eine Zusammenfassung beider Zulassungsteile geplant. Auf der neuen rechtlichen Grundlage wird die Co-Vergärung in Klärwerken mit Sicherheit weiteren Auftrieb erhalten.
© Emschergenossenschaft/Lippeverband