Unterhaltung von Gewässerabschnitten
Die Unterhaltung der Gewässer und die naturnahe Umgestaltung ausgebauter Wasserläufe ist eine unserer Kernkompetenzen. Im Hinblick auf ökologische Verbesserung und die Koordinierung landespflegerischer Maßnahmen, nicht zuletzt als Forderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, ist eine ganzheitliche Entwicklung der Gewässer anzustreben. Langjährige Erfahrung und die bei der EMSCHERGENOSSENSCHAFT bereits vorhandene Infrastruktur sorgen für wirtschaftliche und zuverlässige Lösungen.
Es kann daher sinnvoll sein, Gewässerabschnitte, die in Ihrer Unterhaltungspflicht stehen, der EMSCHERGENOSSENSCHAFT zu übertragen. Wir haben dies bereits erfolgreich bei Kommunen durchgeführt.
Vielfältige Gewässernutzung verlangt integrierte Gewässerentwicklung
Schon immer hat der Mensch Bäche und Flüsse für seine Zwecke genutzt, als Trinkwasser, zur Erholung, für den Fischfang, zur Bewässerung, zur Einleitung von Abwasser, zur Energiegewinnung und für vieles mehr. Mit den vielfältigen Nutzungen der Gewässer und ihrer Überschwemmungsgebiete, der Auen, hat sich das Aussehen der Gewässer im Laufe der Zeit immer wieder geändert. Heute wird das Abwasser mehr und mehr von den Fliessgewässern ferngehalten und verschwindet zunehmend in eigenen Abwässerkanälen. Die Flüsse und Bäche erhalten so die Chance, sich zu mehr Naturnähe zu entwickeln.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Seit Dezember des Jahres 2000 gelten für die Gewässerbewirtschaftung in Europa neue Regeln. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) stellt alle in der Wasserwirtschaft tätigen Institutionen vor neue Herausforderungen. Im Mittelpunkt der Richtlinie steht ein integrierter Gewässerschutz.